Schulungspflicht für PU-Schäume

Neue EU-Verordnung regelt gewerbliche und industrielle Verwendung von Produkten mit Diisocyanaten

Der Kleb- und Dichtstoffhersteller Soudal setzt sich gemeinsam mit den Mitgliedern des Verbands der europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie (FEICA) für die sichere Verwendung von PU-Schäumen ein. Eine in 2020 inkraft getretene EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) nimmt Industrie und Handwerk diesbezüglich jetzt europaweit in die Pflicht: Sie schreibt ab August 2023 eine EU-weite Schulungspflicht zum Umgang von Produkten mit Diisocyanaten vor. So sollen durch eine möglicherweise unsachgemäße Verwendung von PU-Schäumen verursachte Haut- und Atemwegssensibilisierungen verhindert werden. Ein entsprechender Hinweis auf den Verpackungen wird schon ab 2022 zur Pflicht.

Soudal mit eigener Schulungs-Website

Illustration
Bildquelle: Soudal

Ein Schulungshinweis auf der Verpackung wird ab 2022 zur Pflicht.

FEICA verweist ab Ende 2021mit einer englischsprachigen Seite auf die Schulungsseiten für die EU. Marketingleiter Alexander von Vulté kündigt für Soudal eine eigene Website zum Thema an: „Wir haben schon lange Seminare für fachgerechte Anwendungstechniken im Angebot“, so von Vulté. „In Kürze stellen wir dem Handwerk auch online ein ausführliches Schulungsprogramm zur Verfügung.“ Unter pu-training.com  können Verarbeitende sich ab Oktober 2021 über Soudal-Produkte und deren fachgerechte Anwendung informieren. Die Seite wird in Deutsch und in verschiedene andere Sprachen übersetzt.


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Schulungspflicht für PU-Schäume
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2021-06-18
Soudal N.V. Deutschland
Olof-Palme-Straße 13
51371 Leverkusen
Agentur:
Brandrevier GmbH
Kettwiger Straße 2-10
45127 Essen

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