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Erhöhter Schallschutz für Ziegelgebäude

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Bild: BV Deutsche Ziegelindustrie

Schallschutznachweise werden nach den seit 2016 geltenden Regeln der Normenreihe DIN 4109 geführt. Der Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie unterstützt bei der bauakustischen Planung mit der neuen Fachbroschüre „Baulicher Schallschutz nach DIN 4109 – Schallschutz mit Ziegeln“.

Quelle: Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e.V.

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Neue Umweltproduktdeklarationen (EPDs)

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Bildquelle: Armacell

Armacell aktualisiert seine Umweltproduktdeklarationen für elastomere Dämmstoffe und bietet jetzt erstmals auch entsprechende Informationen für seine Polyethylenprodukte an. EPDs bilden die Grundlage für die Planung grüner Gebäude gemäß Gebäude-Zertifizierungssystemen wie LEED, BREEAM oder DGNB.

Quelle: Armacell GmbH

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Einbau unterirdischer, doppelwandiger Stahltanks

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Bildquelle: GP JOULE Think GmbH & Co. KG

Die Europäische Norm 12285 hat auch in Deutschland die DIN 6608 ersetzt. Bei Anwendung der DIN EN 12285-1 wird für den Einbau unter Verkehrslasten ein statischer Nachweis für den Einzelfall gefordert. Dies ist gegenüber der Praxis im Rahmen der DIN 6608 mit zusätzlichem Zeitaufwand und Kosten verbunden.

Quelle: Dehoust GmbH

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Auf dem Weg zur Klimaneutralität

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Bildquelle: SWISSPACER

SWISSPACER veröffentlichte vor kurzem die Umwelt-Produktdeklarationen (EPDs) für seine Abstandhalter und die Wiener Sprosse. Sie sind der erste sichtbare Schritt in Richtung Klimaneutralität. Für dieses übergeordnete Ziel hat das Unternehmen eine Nachhaltigkeits-Roadmap definiert. EPDs liefern verlässliche Daten zu den umweltrelevanten Eigenschaften eines Produkts.

Quelle: SWISSPACER Vetrotech Saint-Gobain AG

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